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Ihr wollt bei der Kampagne mitmachen und wisst nicht so recht, wie Ihr das mit der Schule und dem Betrieb regeln könnt?
Hier dazu ein paar Infos:

Verlassen des Betriebes während der Ausbildungszeit

Bitte verlasst den Betrieb nicht auf eigene Faust! Ihr riskiert sonst die Auflösung Eures Ausbildungsvertrages. Zu den rechtlichen Möglichkeiten wie und unter welchen Bedingungen der Betrieb zur Teilnahme an Aktivitäten der Kampagne verlassen werden kann, wendet Euch bitte an die Gewerkschaften und die Betriebsräte. Weiterlesen »

Freistellung von Schülerinnen und Schülern der Berufsschule

Diese Paragraphen bedeuten konkret, dass "gewählte Mitglieder" der SV (Klassen-, Jahrgangsstufen- oder Kurssprecher, (Stellvertretende) SchülersprecherInnen) vom Betrieb freizustellen sind (7.1). Weiterlesen »

Schülervollversammlung einladen und in der Schule diskutieren

Vollversammlungen können zweimal im Jahr durchgeführt werden. Weitere Infos kann man dem SV-Erlass entnehmen.

SV-Erlass bez. Schülervollversammlungen

1. SV-Erlass bez. Schülervollversammlungen:

3.6 Schülerversammlung Weiterlesen »

Veranstaltungen außerhalb der Schule

Die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Schule ist im SV-Erlass bez. Veranstaltungen außerhalb der Schule geregelt. Dies ist insoweit spannend, da "Leib und Leben" und "Schulfrieden" (Abs. 6.3) nicht genauer definiert ist. Unserer Einschätzung nach dürfte ein Schulstreik NICHT abgelehnt werden. Dies müsste aber letztlich die Schulaufsicht entscheiden. Weiterlesen »