Verbesserung der Ausbildungsqualität in Betrieben und Berufskollegs
Die Gewerkschaftsjugend setzt sich dafür ein, das duale Ausbildungssystem zu sichern und kontinuierlich zu entwickeln. Der Qualität der beruflichen Erstausbildung kommt in einer Zeit des immer schneller werdenden Wandels in allen Branchen eine bedeutende Rolle zu. Sie ermöglicht Zukunftschancen und Teilhabe junger Menschen und sichert qualifizierte Fachkräfte für die Unternehmen.
Qualifizierte Ausbildung zeichnet sich vor allem durch gut qualifiziertes Ausbildungspersonal, breit und umfassend angelegte Ausbildungsinhalte und die Einhaltung der Ausbildungsrahmenpläne aus. Bei der Neuordnung oder der Entwicklung von neuen Ausbildungsberufen müssen die Kernelemente der Beruflichkeit berücksichtigt werden.
Die Gewerkschaftsjugend fordert Ausbildung mit einer regulären Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und lehnt teilqualifizierende Modulausbildungen ab. Außerdem ist es notwendig, dass die AEVO verbindlich eingehalten wird und zwischenzeitlich geschaffene Ausnahmetatbestände zurückgenommen werden.
Die Berufsschulen sind duale Partner im Ausbildungssystem. Sie müssen auch zukünftig den Anforderungen von sich weiter entwickelnden Berufen entsprechen. Hierzu fordert die Gewerkschaftsjugend materielle und personell besser ausgestattete Berufsschulen mit guten Arbeitsbedingungen und kontinuierlichen Qualifizierungsmöglichkeiten für Lehrer/-innen. Einblicke in den betrieblichen Ausbildungsablauf sind notwendig und müssen organisiert werden.
Immer wieder kommt es zu Verstößen geltender Gesetze in der Ausbildung. In einigen Branchen kann von Qualität der Ausbildung keine Rede sein. Die Gewerkschaftsjugend fordert daher unabhängige Stellen, die die Unternehmen regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf sanktionieren. Die zuständigen Stellen (Kammern) sind aufgrund ihres Interessenkonfliktes derzeit nicht dazu in der Lage.
Zur Sicherung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fordert die Gewerkschaftsjugend die Verbesserung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und die Ausweitung des Geltungsbereiches auf alle Auszubildenden im Sinne eines Ausbildungsschutzgesetzes.
(Beschlusslage DGB Bundesjugendkonferenz 19.-21.11.2009 in Göttingen)
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